Sie sind wegen fahrlässigem Handeln einer dritten Person erkrankt/verletzt und können nicht arbeiten.
Beispiele:
- Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs. Der Hund einer Anwohnerin rennt in Sie und stößt Sie vom Fahrrad, dabei brechen Sie sich den Arm und können nicht zur Arbeit.
- Durch Übersehen fährt Ihnen auf dem Parkplatz beim Einkaufen jemand über den Fuß, Ihr Fuß ist gebrochen und Sie können nicht zur Arbeit.
- Bei Bauarbeiten an Ihrem Haus fällt einer Bauarbeiterin ein Schraubenzieher runter und trifft sie am Kopf. Sie haben ein Loch im Kopf und können nicht zur Arbeit.
- Im Winter rutschen Sie bei Ihrem Nachbarn auf einem vereisten Teil des Bürgersteigs aus und brechen sich die Hüfte. Sie fallen dadurch krankheitsbedingt aus.
- Sie sind mit Ihrer Kollegin Modellflugzeuge fliegen und Ihre Kollegin fliegt Ihnen ein Flugzeug ins Gesicht, Ihre Nase ist gebrochen und Sie können nicht arbeiten.
- An Fastnacht fällt ein Betrunkener auf Sie, Sie fallen um und brechen sich dabei den Knöchel. Daraufhin können Sie nicht zur Arbeit kommen.
- Sie stehen als Fußgängerin an einer Ampel und beim Abbiegen erwischt Sie ein Bus mit dem Außenspiegel am Kopf. Sie haben eine schwere Hirnerschütterung und können nicht zur Arbeit kommen.
- Beim Autofahren fährt Ihnen ein anderer Fahrer hinten rein. Durch den Aufprall erleiden Sie ein Schleudertrauma und können nicht arbeiten.
- Sie haben ein verdorbenes Produkt aus dem Supermarkt verzehrt und können nachweisen, dass Sie dadurch eine Lebensmittelvergiftung erlitten haben. Dadurch können Sie nicht arbeiten.
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